Die Polizei sollten Sie hinzuziehen, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist oder wenn Personen verletzt wurden. Ebenso sollte die Polizei hinzugezogen werden, wenn der Unfallgegner Unfallflucht betrieben hat und den Unfallort unerlaubterweise verlassen hat.
Beachten Sie, dass es nicht genügt bei einem Unfall ein Zettel mit Kontaktdaten zu hinterlassen. Diese Handlung wird als Unfallflucht bezeichnet und wird dementsprechend bestraft.
Das Entfernen von Scherben und Blechteilen am Unfallort ist Angelegenheit der Unfallbeteiligten. Es sei denn, es kommt zu schweren Unfällen. Hier müssen Sie die Feuerwehr hinzuziehen. Falls Ihr Auto abgeschleppt werden muss, ist die
gegnerische Versicherung lediglich dazu verpflichtet, Sie in die nächstgelegene Werktstatt zu bringen. Ausnahmen hier ist beispielsweise eine laufende Garantien, die es ermölicht das Auto weiter zu transportieren.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten, welcher der Unfall mit sich zieht, von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Natürlich können Sie auch ein Gutachten einfordern,
wenn Sie der Verursacher des Unfalls waren. Allerdings müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, dass Sie als Auftraggeber die Kosten selbst tragen müssen.
Der Restwert beschreibt, den Betrag, den die betroffene Person für das beschätigte Kraftfahrzeug im unreparierten Zustand bekommen würde. Ein teschnischer Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparatur des Fahrzeuges nicht mehr möglich ist.
Ebenso kann es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommen. Hier wäre das Fahrzeug noch fahrtüchtig, allerdings lohnt sich die Reperatur nicht mehr, da die Reperatur mehr kosten würde, als das Fahrzeug noch wert ist. Hier würde der Restwert 0 € betragen.
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